Immobilienverkauf
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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht vor einer Reihe von Fragen. Und hierbei ist nicht die Frage nach dem richtigen Immobilien-Verkaufspreis gemeint. Wie läuft das ab; wie lange dauert ein Verkauf; Makler Ja oder Nein und wenn ja, wer ist gut?

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Verkauf Ihrer Immobilie
durch einen Makler
Für einen Immobilienverkauf ist es vor allem wichtig zu wissen, welchen Wert die Immobilie hat. Diese Marktwerteinschätzung ist die wichtige „erste Zahl“, an der sich jede weitere Beurteilung ausrichtet.

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Verkauf Ihrer Immobilie
ohne einen Makler
Wenn Sie Ihre Immobilie eigenständig und ohne Makler veräußern möchten, könne wir von hausinspektor.de Sie gerne unterstützen.

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Vermarktung schwieriger Immobilien – aktiv die Probleme lösen

Viele Immobilien sollen verkauft werden, da die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Eigentümers oder eines Miteigentümers dies erfordern. Ein anderer Grund für den Immobilienverkauf ist die Distanz zum Objekt oder die Zeit und die Nerven, die der Eigentümer bislang hierfür aufbringen muss, zukünfig aber nicht mehr aufbringen will.

Eine ganze Reihe von Schwierigkeiten können mit der Immoblilie verbunden sein. Wohnt z.B. im Haus noch ein im persönlichen Umgang schwieriges Familienmitglied mit lebenslangem Wohnrecht (Einsitzrecht) oder führt über den Hof und durch den Garten der einzige Weg am Verkaufsobjekt entlang zum später gebauten Hinterhaus (Wegerecht)?  Ist das Mehrfamilienhaus mehrheitlich von bildungsfernen Erwerbslosen bevölkert oder wohnt in der Eigentumswohnung eine gestörte Mieterin, die die Nachbarn bedroht und beleidigt und gelegentlich deren Autos mit heißem Fritierfett übergießt und zerkratzt?

Kellerwohnung

Wohnung im Souterrain

Dass sich die Immobilie unter solchen Bedingungen nicht wie geschnitten Brot verkauft, ist verständlich. In einer Wertschätzung sind diese Besonderheiten meist nicht abgebildet, so dass auch die Verkaufspreisvorstellungen des Eigentümers unzutreffend sein können. Eine Vermarktung, ohne ein Eingehen auf die speziellen Gegebenheiten, führt nicht zum gewünschten Erfolg, so auch die Erfahrung von Allodial Immobilien aus Frankfurt, die auch Problemimmobilien vermarkten.

Taktisch muss der Makler überlegen, wie die vorliegende Schwierigkeit sich entweder beheben lässt oder auf andere Art kompensiert werden kann. Möglichkeiten gibt es, Verschweigen oder Hoffen, dass der Käufer nichts merkt,  sind jedoch keine. Die Beratung des Eigentümers und der Aufbau einer wirklich vertauensvollen Geschäftsbeziehung mit dem Makler ist erforderlich. Dass eine längere Laufzeit zur Umsetzung von Maßnahmen und der Findung von Käufern erforderlich ist, sollte auch im Maklervertag berücksichtigt werden.

 

 

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Immobilie mit schlechten Mietern – was tun?

Zunächt machen neue Mieter immer einen guten Eindruck, sonst hätte man diese Mietpartei gar nicht erst für die Wohnung ausgewählt. Doch leider folgen manchmal böse Überraschungen. Schlimm genug, wenn man sich dann als Eigentümer mit schlechten Mietern herumschlagen muss, doch was ist zu tun, wenn der Verkauf des Objektes ansteht?

Mietshaus mit Transparenten

Nicht immer verhalten sich Mieter entsprechend ihres Mietvertrages und der Hausordnung

Eine Immobilie, die säumige Zahler, Mietnomaden, Messis oder sonstige Personen beherbergt, die in ihrem Sozialverhalten zum Wohnumfeld inkompatibel sind, lässt sich nur mit erheblichen Abschlägen vom Kaufpreis veräußern. Kein Käufer beabsichtigt neben der Investition in die Immobilie noch renitente Mieter, ungeklärte Mietstreitigkeiten oder anhängige oder absehbare Gerichtsverfahren mit zu kaufen. Da ist es für den Verkäufer schon besser, sich frühzeitig vor dem beabsichtigten Verkauf mit der nachhaltigen Bereinigung der problematischen Situation zu befassen. Ein guter Makler, der weiß was zu tun ist, kann hierbei sehr hilfreich sein.

Unabhängig von der Geldsumme, die der Mieter dem Vermieter und baldigen Verkäufer schuldet, muss es das Ziel sein, dass der Mieter die Wohnung so schnell wie möglich verlässt. Hierfür sollten die rechtlichen Möglichkeiten mit Unterstützung eines Rechtsanwalts konsequent genutzt werden. Abmahnungen für Zahlungsverzug oder ausbleibende Mietzahlungen, Verstöße gegen die Hausordnung oder bei Ordnungswidrigkeiten, sowie der nicht vereinbarungsgemäßen Nutzung der Wohnung sollten nicht vergessen werden. Aber auch hierbei gibt es Regeln; so sollte auch eine Steigerung bei wiederkehrenden Verstößen bis hin zur Kündigung im Blick bleiben.

Für die fehlende Monatsmiete ist ein Mahnbescheid zu veranlassen, ein weiterer folgt bei Ausbleiben der Zahlung im Folgemonat und der Vollstreckungsbescheid ist nach jeweils 14 Tagen zu beantragen, wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde. Zahlungen des Mieters werden immer auf die älteste Schuld angerechnet. Sind zwei Monatsmieten anhängig, ist es Zeit für die Räumungsklage. Die Verfahren können dann auch zusammen geführt werden. Ohne Rechtsanwalt, der Erfahrung in diesen Angelegenheiten hat und berät, gelingt es nicht.

Vollstreckungsbescheid

Wenn der Mieter nicht zahlt, hilft nur das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid und die Räumungklage

Parallel dazu sollte ein Gespräch mit dem Mieter gesucht werden. Das kann gut der Makler führen, wenn die Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter nicht mehr möglich ist. Sinn des Gesprächs ist es, dem Mieter einen Anreiz zu bieten, die Wohnung zu verlassen. Der Mieter hat in seiner Situation meist große Probleme, eine andere Wohnung anzumieten. Es fehlen die finanziellen Mittel für Umzug und Kaution, eine positive Auskunft bekommt der Mieter auch nicht. Auch dürfte bei der Schufa sein Zahlungsverhalten auffällig geworden sein.

Ein weiteres Problem entsteht, wenn die zuständige Behörde (Wohnungamt, Ordnungsamt, … ) wegen drohender Obdachlosigkeit die Wiedereinweisung anordnet. Der Mieter darf dann trotz erfolgreicher Räumungsklage für die vom Amt bestimmte Zeit in der Wohnung verbleiben. Die Zahlung einer Nutzungsentschädigung leistet das Amt jedoch nur für den von ihm bestimmten Zeitraum (max. 3 Monate). Die Aufgabe, die anschließende Räumung durchzusetzen, verbleibt leider beim Vermieter.

Betrachtet man den finanziellen Aufwand  der Rechtsstreitigkeiten und einer Räumung durch einen Gerichtsvollzieher, die zeitliche Dauer der Rechtsstreitigkeiten mit einer möglichen weiteren Instanz, den Mietausfall für diese Zeit und die perspektivische Gewissheit, mangels Masse seine Forderungen nie ausgegelichen zu bekommen, ist es nicht abwegig, die Mieter mit zusätzlichem Geld zum Verlassen der Wohnung zu bewegen. Dem Mieter muss aufgezeigt werden, dass Verhandungen zu seinem Vorteil möglich sind und für ihn rechtssicher vereinbart werden, wenn er nur auszieht. Diese Verhandlungen können langwierig sein, da der Mieter erst dann zustimmen wird, wenn er für sich eine wohnliche Option gefunden hat. Der Anreiz zum Verlassen der Wohnung sollte somit ausreichend groß sein, um diesen Übergang zu ermöglichen.

Dieser Blogeintrag stellt keine Rechtsberatung dar.

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Konzepte beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern

Die Käufer von Mehrfamilienhäusern können in verschiedene Typen eingeteilt werden. Nach den Vorstellungen dieser Käufertypen sollte das Verkaufskonzept für die Veräußerung der eigenen Wohnimmobilie ausgerichtet werden. Drei Typen werden beschrieben.

Mehrfamilienhaus verkaufen

Mehrfamilienhaus verkaufen

  1. Der Käufer wünscht sich ein vermietetes Mehrfamilienhaus, an dem er selber nichts tun muss. Er möchte weder modernisieren, noch umbauen. Das Gebäude muss in gutem Zustand sein. Der Käufer wünscht sich sichere Mieten von Mietern, die lange Jahre im Objekt sind. Jeder Mieterwechsel bedeutet für ihn ungewollte Arbeit bei der Herrichtung der Wohnung, Mietausfall und Kosten und Zeitaufwand für die Neuvermietung. Er will sicher wissen, dass die Mieten pünktlich kommen und sich regelmäßig erhöhen lassen.

Wenn Problemmieter vorhanden sind, bei Mietern mit Zahlungsrückständen oder der Miete vom Amt kauft er nicht. Für diesen Typen steht die gut verzinste, sichere Geldanlage im Vordergrund. Gibt es am Objekt nötige Maßnahmen, so sollten diese vor der Vermarktung erledigt werden.

2. Dieser Käufer sucht günstige Objekte mit Instandhaltungsrückstau und großem Mietsteigerungspotential, dass er mit den modernisierten Wohnungen erzielen kann. Er hat gute Handwerker an der Hand, die jede bauliche Maßnahme am Objekt und in den Wohnungen angehen können. Mietausfall durch Umbaukosten kalkuliert er ein. Er rechnet, dass durch die Neuvermietung nach einer Modernisierung höhere Mieten erzielbar sind. Da die Mieteinnahmen der wesentliche Faktor bei Mehrfamilienhäusern zur Berechnung des Immobilienwertes sind, steigt mit höheren Mieten auch der Wert des Objekts.

Für diesen Käufertypen braucht an der Immobilie nicht viel gemacht werden. Er sucht ständig nach Mängeln und rechnet bei der Besichtigung vor, wie unendlich teuer ihn die Reparatur kommt. Es geht dabei nur um einen günstigen Kaufpreis, da er seine eigene noch zu erbringende Leistung auch in die Bewertung der Immobilie einrechnet. Es ist ihm lieber, wenn die Wohnungen frei und nicht vermietet sind, da er bei den freien Wohnungen sofort mit den Modernisierungen beginnen kann und er auf die Mieterhöhung nicht lange warten muss.

3. Der letzte Käufertyp sieht weniger die Rendite, die er durch die Vermietung erzielt, sondern ist daran interessiert, selbst in das Objekt einzuziehen. Meist hat er noch eine größere Familie, die ebenfalls in das Haus ziehen möchte. Die verbleibenden Mieter sollen ihm mit ihrer Mietzahlung dabei helfen, die Annuität des Grundschulddarlehns zu zahlen. Veränderungen am Objekt sieht er indifferent, große Investitionen in das Objekt sind in der Regel nicht geplant. Für ihn ist wichtig, dass die Wohnungen nicht dauerhaft vermietet sind, da er mit der Familie einziehen will.

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Von der Immobilien-Wertschätzung zum Immobilienexposee

Für den Immobilienverkauf möchte ein Verkäufer als erstes eine Einwertung für seine Immobilie, damit er weiß, was er verlagen kann. Und dann benötigt er ein Exposee mit ein paar Fotos, mehreren aktuellen lizenzfreien Karten, einer Objektbeschreibung, einer Lagebeschreibung und das ganze als farbiges Dokument im pdf-Format zum Ausdrucken oder Versenden.

Deckblatt Immobilienexposee mit Foto

Deckblatt Immobilienexposee mit Foto, basiert auf dem Bericht der Immoblienwertschätzung für 3,49€

Die Wertschätzung der Immobilie und die Erstellung des Immobilienexposees soll möglichst schnell gehen und wenig kosten. Seit einigen Wochen gibt es für geringes Geld ( 3,49 € ) beim kostenlosen Online-Immobilienwertrechner auch einen Wertschätzungsbericht, in dem die eingegebenen Daten als Objektbeschreibung mit drei Karten des Objektstandorts (Übersichts,- Stadtteil – und Detailkarte) und dem Wertschätzungsergebnis auf einigen Seiten zusammengestellt sind. Der Bericht steht 14 Tage zur Verfügung und kann auch in der Bewertung im Nachheinein angepasst werden. Für  den Login erhält man Kundennummer und Auftragsnummer.

Zusätzlich können drei eigene Fotos hochgeladen und eingefügt werden, ebenso kann man eigene ergänzende Texte zur Lage und zum Objekt einfügen. So erhält der Nutzer des kostenlosen Online-Rechners eine schöne Dokumentation seiner durchgeführen Immobilienbewertung, die auch als Exposee gut verwendbar ist. Wer häufiger Verkäufer ist oder als Makler arbeitet, kann sich auch registrieren und ein eigenes Logo einbinden. Im Profi-Login ist auch eine Verwaltung der durchgeführten Berichte vorhanden und man kann für weitere Bewertungen und Immobilienberichte auch mehrere Kontingente zu günstigeren Konditionen erwerben. So entfällt das Bezahlen jedes einzelnen Berichts.

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Modernisieren vor dem Verkauf?

Vor dem Verkauf einer gebrauchten Immobilie, steht stets die Frage an, ob man die nicht mehr taufrische Braut „schmücken“ sollte. Ob und in welchem Umfang Maßnahmen der optischen Verschönerung, der Mängelbehebung und der Modernisierung der Aussattung Früchte tragen können und was sich davon auszahlt und was eher schadet, ist nicht immer bekannt.

Welche Interessen haben die Käufer?

Wohnung ohne Zargen

Eine unbewohnbare Wohnung lässt sich schwer verkaufen

Bei Mehrfamilienhäusern gibt zwei Gruppen von Investoren: die einen wollen das Objekt ausschließlich vermieten und möchten möglichst wenig mit Reparaturen oder gar Baumaßnahmen zu tun haben; die anderen haben ein Gestaltungskonzept, dass sie mit der Immobilie verwirklichen wollen. Dieses Konzept kann eine hochpreisige Sanierung oder ein minmalinversive Instandhaltung sein, das hängt vom Investor ab.

Für Einfamilienhäuser gilt ähnliches. Der eine Käufer möchte selbst das Haus nutzen und will selbstverständlich neue Fenster, eine Dämmung der Fassade, neue Bäder und Küche, andere Bodenbeläge, einen andern Raumzuschnitt und eine Beheizung mit Wärmepume und Photovoltaikanlage statt Heizkessel und Öltank. Ein anderer Käufer ist hingegen froh, wenn die zwanzig Jahre alte Küche noch funktionstüchtig ist, wird sicherlich die Verfliesung im Bad behalten und hofft auf die Haltbarkeit der Heizungsanlage.

Baumaßahmen – ja oder nein?

Was kein Käufer wünscht, sind vorhandene Mängel an weiter lesen

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Frei oder vermietet – was ist für den Verkauf einer Eigentumswohnung besser?

Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, will einen guten Preis erzielen. Nur was bringt mehr – der Verkaufe einer leeren, freien Wohnung oder einer vermieteten?

Eigentumswohnung zu verkaufen

freie Eigentumswohnung zu verkaufen

Die vermietete Wohnung kommt zunächst für den Selbstnutzer nicht in Frage. Das Verfahren, über den Eigenbedarf den bisherigen Mieter zum Auszug zu drängen, dauert durch vorhandene Kündigungsfristen mehrere Monate. Hinzu kommt, dass viele auf Eigenbedarf gekündigte Mieter ein Gerichtsverfahren anstrengen und nicht selten den Prozess auch gewinnen. Die Verfahrensdauer, das Prozessrisiko und die damit verbundenen Kosten lassen den Eigennutzer meist nach leeren Eigentumswohnungen suchen. weiter lesen

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Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch – das Bestellerprinzip wird Gesetz

Obwohl das Bestellerprinzip bei Maklerleistungen im Immobilienbereich noch gar kein Gesetz ist (Stand 09/2014), wirkt sich die Erwartung darauf bei Miet- und Kaufinteressenten schon aus. Mietinteressenten wollten eigentlich noch nie zwei Monatsmieten zzgl. MwSt. beim Wohnungswechsel bezahlen. Ich selbst bin in den Anfängen meiner beruflichen Entwicklung oft umgezogen und wurde jedes mal – gefühlt – meiner wenigen Ersparnisse durch die Maklerprovision beraubt.

Immobilienkäufer wissen, dass der Kaufpreis höher ist, wenn der Verkäufer die Maklerkosten trägt und sehen darin keinen echten Vorteil. Ihnen stößt vielmehr bei der bisherigen Regelung auf, dass der Großteil der Maklerleistung nicht ihnen, sondern den vielen Kaufinteressenten, die nicht Käufer werden, erbracht wurden. Die Relation der Höhe der Maklercourtage zu dem Umfang der selbst empfangenen Leistung wird als ungerecht empfunden. weiter lesen

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Wenn der Käufer schon mal den Schlüssel will …

Schlüssel

Wer die Schlüssel vorher dem Käufer überläßt, läuft Gefahr, die Kontrolle über die Geschehnisse in seiner Immobilie zu verlieren

Der Verkaufsvorgang beim Immobilienverkauf dauert einige Wochen, in der der Käufer weder umbauen, noch modernisieren oder seine neue Küche planen kann. Da ist es verständlich, wenn der Käufer vorab schon mal den Schlüssel möchte.

Der Übergang von Rechten und Lasten (Pflichten) wird beim Verkauf einer Immobilie zu einem Zeitpunkt nach der Kaufpreiszahlung festgelegt. Dieser Zeitpunkt steht entweder im Kaufvertrag, wenn der Ablauf frühzeitig planbar ist, oder der Zeitpunkt ergibt sich durch die Mitteilung des Notars, dass der Kaufpreis beim Verkäufer eingetroffen ist und das Objekt übergeben werden kann.

Die Schlüsselübergabe ist fast der letzte Akt im Kaufvorgang. Es werden meist die vorhandenen Gebäudeunterlagen mit übergeben und ein Übergabeprotokoll gefertigt, in dem auch die Zählerstände eingetragen werden. weiter lesen

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Gefahr beim Mitternachtsnotar?

Regelung in §17 Abs. 2 BeurkG (Beurkundungsgesetz) für Verbraucher beim Immobilienkauf verschärft

Notare haben beim Immobilienkauf den Willen der Beteiligten zu erforschen und sollen sicher stellen, dass die Beteiligten Tragweite und Inhalt ihrer Erklärungen verstehen. Weiterhin ist es die Aufgabe des Notars, die Erklärungen klar und unzweideutig vertraglich zu fixieren, sowie den Verkaufsvorgang zu begleiten.

 

Schrottimmobilie

Schrottimmobilie oder Schnäppchen?
Notare beurkunden alle Immobilien-Kaufverträge, ohne die Qualität der Immobilie zu prüfen

Auslöser der erneuten Verschärfung des BeurkG ist wohl der Fall eines Berliner Notars, über den als „Mitternachtsnotar“ in den Medien berichtet wurde. Er wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, da er in den systematischen Vertrieb von sogenannten Schrottimmobilien an Verbraucher verwickelt gewesen war (Untreue und Beihilfe zum Betrug). Sonntags- oder Mitternachtsnotare sind eingebunden, indem die Kaufvertragsdokumente von jetzt auf gleich ausgefertigt werden, wenn der Mitarbeiter der Immobilien-Vertriebsgesellschaft mit dem interessierten Käufer zum Teil ohne Termin beim Notar eintrifft. Mit Hinweis auf Verzicht aller gesetzlicher Fristen weiter lesen

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Übersicht Grunderwerbssteuer – Erhöhungen Stand 01.12.2015 nach Bundesländern

Die Grunderwerbssteuer wird von den Bundesländern erhoben und heute auch von ihnen in der Höhe bestimmt. Sie ist vom Käufer der Immobilie zu bezahlen und wird als Prozentsatz auf den Kaufpreis festgesetzt. Insofern könnte eine Erhöhung dem Verkäufer eigentlich egal sein. Da es sich bei der Steuer aber um in der Höhe relevante Beträge handelt, die der Käufer neben dem Kaufpreis auch aufbringen muss, sollten auch die Immobilienverkäufer für ihr Bundesland Bescheid wissen. Bis zum Jahr 2006 war die Höhe der Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich geregelt und betrug 3,5% des Kaufpreises.

Grunderwerbsteuer ab dem 01.01.2015 nach Bundesländern:
Baden-Württemberg  5,00%
Bayern 3,5%
Berlin 6,00%
Bremen 5,00%
Brandenburg  6,50% (ab Juli 2015, vorher 5,0%)
Hamburg  4,50%
Hessen 6,00%
Mecklenburg-Vorpommern 5,00%
Niedersachsen 5,00%
Nordrhein-Westfalen 6,50% (ab Jaunuar 2015, vorher 5,0%)
Rheinland-Pfalz  5,00%
Saarland  6,50% (ab Jaunuar 2015, vorher 5,5%)
Sachsen   3,50%
Sachsen-Anhalt  5,00%
Schleswig-Holstein  6,50%
Thüringen  5,00%

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer liegt bei den Bundesländern derzeit schwer im Trend, da es eine der wenigen Steuern ist, die das Land vollständig behalten kann. Zum 01.08.2014, hat das Land Hessen eine Erhöhung von 5% auf 6% beschlossen. Zum 01.01.2015 haben nun auch das Saarland und Nordrhein-Westfalen auf 6,5% erhöht. Brandenburg hat zum 01.07.2015 nachgezogen. Bei einem angenommenen Immobilienwert (Kaufpreis) von 200.000 Euro bedeutet die Erhöhung von 1% Grunderwerbssteuersatz  2.000 Euro mehr, um die der Immobilienkäufer erleichtert wird.  Spitzenreiter war schon seit dem 01.01.2014 Schleswig-Holstein mit dem unglaublichen Grunderwerbsteuersatz von 6,5%, der zu einer Steuerlast von 13.000 Euro in diesem Beispiel führt. Für mich wirkt das eher wie eine staatlich lizensierte Beraubung und nicht wie eine angemessene Verkehrssteuer auf Grunderwerb.

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