Eine Immobilie kann man nicht wie ein gebrauchtes Fahrrad verkaufen. Man benötigt einen Notar und der Eigentumsübergang wird im Grundbuch eingetragen. Dort steht, wem die Immobilie gehört und welche Rechte mit ihr verbunden sind. Der Notar sieht den aktuellen Grundbuchauszug ein und liefert meist auch den Entwurf für den Kaufvertrag. Will der Käufer vor seiner Kaufentscheidung das Grundbuch einsehen, kann man für ca. 30 Euro beim Grundbuchamt oder bei Online-Diensten den Grundbuchauszug beziehen.
Der Energieausweis ist heute Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorgelegt und bei der Protokollierung beim Notar übergeben werden. Es hilft also nichts und es gibt auch keinen Weg mehr darum herum. Verbrauchs-Energieausweise gibt es für Eigentumswohnungen bei der Hausverwaltung oder sonst bei dem örtlichen Energieversorger. Für Bedarfsausweise gibt es Dienstleister, wie uns.
Die meisten Anforderungen kommen von dem Finanzinstitut, dass die Immobilie finanzieren soll. Aktuelle Grundrisse und eine Wohnflächenaufstellung nach Wohnflächenverordnung verlagen viele Finanzinstitute, ebenso einen amtlichen Lageplan. Auch wollen die Institute oft eine Vertragskopie der Wohngebäudeversicherung sehen. Der Grundbuchauszug und später der Kaufvertrag wird auch verlangt.
Bei Eigentumswohnungen kommt in jedem Fall noch die Teilungserklärung dazu. Dies ist der Bank wichtig, während für die Beurteilung der Qualität der Miteigentümer-Nachbarschaft die Protokolle der Eigentümersversammlung aufschlußreich sind. Diese kann der Eigentümer von der Hausverwaltung anfordern. Die Hausverwaltung besitzt auch die Aufstellung über die Rücklagen, die von der Eigentümergemeinschaft gebildet wurden. Explizit fragen kann der Käufer auch nach bestehenden Rückständen, die der Eigentümer bei Nicht-Einzahlung in die Rücklagen angehäuft haben könnte..
Als Verkäufer empfiehlt es sich, die notwendigen Unterllagen nicht erst dann zu beschaffen, wenn der Kaufinteressent diese nachfragt. Wer weiss, vielleicht findet der Käufer ja in der Wartezeit noch eine attraktivere Immobilie, in besserer Lage, mit einer größeren Wohnfläche oder zu einem besserem Preis. Schon häufiger wurden ins Auge gefasste Notartermine kurzfristig wieder abgesagt. Einem Kaufinteressenten sind bei Interesse umgehend die Unterlagen zu Verfügung zu stellen, und zwei Wochen nach Kaufzusage sollte man beim Notar sitzen.