Immobilienverkauf
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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht vor einer Reihe von Fragen. Und hierbei ist nicht die Frage nach dem richtigen Immobilien-Verkaufspreis gemeint. Wie läuft das ab; wie lange dauert ein Verkauf; Makler Ja oder Nein und wenn ja, wer ist gut?

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Verkauf Ihrer Immobilie
durch einen Makler
Für einen Immobilienverkauf ist es vor allem wichtig zu wissen, welchen Wert die Immobilie hat. Diese Marktwerteinschätzung ist die wichtige „erste Zahl“, an der sich jede weitere Beurteilung ausrichtet.

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Verkauf Ihrer Immobilie
ohne einen Makler
Wenn Sie Ihre Immobilie eigenständig und ohne Makler veräußern möchten, könne wir von hausinspektor.de Sie gerne unterstützen.

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Wer soll die Maklerprovision bezahlen?

Auch wenn Sie keine Residenz verkaufen, ist die Maklerprovison ein Verkaufsargument.
Auch wenn Sie keine Residenz zu verkaufen haben, ist die Maklerprovision ein Verkaufsargument.

Eine Maklerprovision – oder auch Maklercourtage genannt – ist frei vereinbar! Immer! Das gilt für die Frage, ob der Käufer oder der Verkäufer die Maklercourtage bezahlt genauso, wie für die zu vereinbarende Höhe. Wenn Sie mit dem Makler eine Vereinbarung treffen, ihn also beauftragen, indem Sie ihm gestatten Ihr Objekt anzubieten, sollten Sie diese Vereinbarung schriftlich festhalten.

Nur wenn Sie keine Vereinbarung mit dem Makler treffen, gilt das sogenannte „Ortsübliche“. Das kennt der Immoblienmakler sehr gut, Sie hingegen in der Regel nicht. Viele Immoblienverkäufer glauben, dass Ihnen der Verzicht auf einen schriftlichen Maklerauftrag Vorteile bringt, z.B. wenn man mit dem Makler nicht zufrieden ist oder direkt selbst einen Käufer findet. Das ist aber ein Irrtum. Legt der Makler Ihnen seinen Vertrag vor, so können Sie verhandeln und wissen später, was Sie vereinbart haben.

Warum sollten Sie als Verkäufer anstelle des Käufers die Maklerprovision bezahlen? Weil die meisten Interessenten wesentlich lieber bei einer Immobilie ihr Interesse bekunden, bei der Sie keine Maklerkosten haben. Objekte ohne Maklerkosten sind ca. 10 mal begehrter, als solche mit Provision. Das Problem ist also nicht, ob ein Makler eingeschaltet wird, sondern wer ihn bezahlen muß. Hinzu kommt, dass beim Käufer die Maklerkosten zusammen mit dem Kaufpreis als kostenerhöhende Grundlage für die Grunderwerbsteuer und Notarkosten herangezogen werden.

Anstatt wie üblich nun mit dem Immobilenmakler eine Vereinbarung über die Verkaufsprovision zu Lasten Dritter, dem zu findenden Käufer, zu treffen, können Sie mit dem Makler die Höhe vereinbaren, die Sie allein zahlen werden. Das muß ja nicht die ortsübliche Provisionshöhe sein. Ihr Kaufpreis sollte Ihre Provisionszahlung natürlich enthalten. Bei Objekten, die aufgrund von Lage oder Zustand weniger beliebt sind oder möglichst schnell veräußert werden sollen, ist dieses Vorgehen besonders angeraten.

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