Die Grunderwerbssteuer wird von den Bundesländern erhoben und heute auch von ihnen in der Höhe bestimmt. Sie ist vom Käufer der Immobilie zu bezahlen und wird als Prozentsatz auf den Kaufpreis festgesetzt. Insofern könnte eine Erhöhung dem Verkäufer eigentlich egal sein. Da es sich bei der Steuer aber um in der Höhe relevante Beträge handelt, die der Käufer neben dem Kaufpreis auch aufbringen muss, sollten auch die Immobilienverkäufer für ihr Bundesland Bescheid wissen. Bis zum Jahr 2006 war die Höhe der Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich geregelt und betrug 3,5% des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer ab dem 01.01.2015 nach Bundesländern:
Baden-Württemberg 5,00%
Bayern 3,5%
Berlin 6,00%
Bremen 5,00%
Brandenburg 6,50% (ab Juli 2015, vorher 5,0%)
Hamburg 4,50%
Hessen 6,00%
Mecklenburg-Vorpommern 5,00%
Niedersachsen 5,00%
Nordrhein-Westfalen 6,50% (ab Jaunuar 2015, vorher 5,0%)
Rheinland-Pfalz 5,00%
Saarland 6,50% (ab Jaunuar 2015, vorher 5,5%)
Sachsen 3,50%
Sachsen-Anhalt 5,00%
Schleswig-Holstein 6,50%
Thüringen 5,00%
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer liegt bei den Bundesländern derzeit schwer im Trend, da es eine der wenigen Steuern ist, die das Land vollständig behalten kann. Zum 01.08.2014, hat das Land Hessen eine Erhöhung von 5% auf 6% beschlossen. Zum 01.01.2015 haben nun auch das Saarland und Nordrhein-Westfalen auf 6,5% erhöht. Brandenburg hat zum 01.07.2015 nachgezogen. Bei einem angenommenen Immobilienwert (Kaufpreis) von 200.000 Euro bedeutet die Erhöhung von 1% Grunderwerbssteuersatz 2.000 Euro mehr, um die der Immobilienkäufer erleichtert wird. Spitzenreiter war schon seit dem 01.01.2014 Schleswig-Holstein mit dem unglaublichen Grunderwerbsteuersatz von 6,5%, der zu einer Steuerlast von 13.000 Euro in diesem Beispiel führt. Für mich wirkt das eher wie eine staatlich lizensierte Beraubung und nicht wie eine angemessene Verkehrssteuer auf Grunderwerb.
Eine Antwort auf Übersicht Grunderwerbssteuer – Erhöhungen Stand 01.12.2015 nach Bundesländern