Immobilienverkauf
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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht vor einer Reihe von Fragen. Und hierbei ist nicht die Frage nach dem richtigen Immobilien-Verkaufspreis gemeint. Wie läuft das ab; wie lange dauert ein Verkauf; Makler Ja oder Nein und wenn ja, wer ist gut?

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Verkauf Ihrer Immobilie
durch einen Makler
Für einen Immobilienverkauf ist es vor allem wichtig zu wissen, welchen Wert die Immobilie hat. Diese Marktwerteinschätzung ist die wichtige „erste Zahl“, an der sich jede weitere Beurteilung ausrichtet.

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Verkauf Ihrer Immobilie
ohne einen Makler
Wenn Sie Ihre Immobilie eigenständig und ohne Makler veräußern möchten, könne wir von hausinspektor.de Sie gerne unterstützen.

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Hausverkauf ohne Energieausweis wird teuer – ENEV 2014 macht Energieausweis zur Pflicht

alter Heizkessel

Heizkessel, die 30 Jahre und älter sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden

Schon lange konnten Hauskaufinteressenten den Energieausweis für die Immobilie verlangen, doch durch die neue ENEV 2014, die am 01.05.2014 in Kraft getreten ist, ist die Vorlage spätestens bei der Besichtigung zur Pflicht geworden. Der Energieausweis muss zudem den Käufern bei Vertragsabschluss im Original oder als Kopie übergeben werden.

Schon in der Bewerbung der Immobilie als Online-Anzeige oder auch Print-Anzeige  bestehen Pflichtangaben, insofern ein Energieausweis vorhanden ist. Ist er nicht vorhanden, muss ein Makler bisher keine Probleme befürchten, er trägt für das Nichtvorhandensein keine Verantwortung. Der Eigentümer begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis 15.000 EUR belegt werden. Auch wird von den ersten Abmahnwellen fleißiger Anwälte berichtet, die Makler, Vermieter und Verkäufer von Immobilien ereilen.

Vorhandene Informationen müssen bekannt gegeben werden. Dies sind Energieausweistyp, also Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis, Baujahr, Befeuerungsart, den Wert des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs und schließlich die Energieeffizienzklasse, die alle neuen Ausweise haben müssen. Ältere Ausweise besitzen bekanntermaßen 10 Jahre Gültigkeit und haben jetzt natürlich noch keine Energieeffizienzklasse, die jetzt für Energieausweise ab dem 01.05.2014 vorgeschrieben sind.  Diese Angabe kann weggelassen werden.

Der Gesetzgeber verlangt Information und Nachrüstung durch die ENEV

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Baujahr bis 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Für Wohngebäude mit Baujahr ab 1978 oder mit fünf Wohnungen und mehr kann zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis oder dem Bedarfsausweis gewählt werden.

Ziel der ganzen Operation ENEV2014 soll eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sein, insbesondere sollen alle Eigentümer ihren Altbestand energetisch modernisieren. Alle Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht Brennwertkessel oder Niedrigtemperaturheizkessel sind, dürfen ab dem Jahr 2015 nicht mehr betrieben werden. Auch sind die Nachrüstpflichten für Eigentümer, für Erben und für Immobilienkäufer verschärft worden. Woher eine demokratisch gewählte Regierung sich das Recht nimmt, nach sozialistischer Manier so massiv in die Eigentumsrechte der Immobilienbesitzer einzugreifen und die energetische Zwangsmaßnahmen zu verfügen, ist und bleibt unklar und sollte mal vor Gerichten geprüft werden.

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