Immobilienverkauf
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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht vor einer Reihe von Fragen. Und hierbei ist nicht die Frage nach dem richtigen Immobilien-Verkaufspreis gemeint. Wie läuft das ab; wie lange dauert ein Verkauf; Makler Ja oder Nein und wenn ja, wer ist gut?

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Verkauf Ihrer Immobilie
durch einen Makler
Für einen Immobilienverkauf ist es vor allem wichtig zu wissen, welchen Wert die Immobilie hat. Diese Marktwerteinschätzung ist die wichtige „erste Zahl“, an der sich jede weitere Beurteilung ausrichtet.

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Verkauf Ihrer Immobilie
ohne einen Makler
Wenn Sie Ihre Immobilie eigenständig und ohne Makler veräußern möchten, könne wir von hausinspektor.de Sie gerne unterstützen.

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Immobilie geerbt – was nun passiert

Grundbuchauszug

Grundlage bei  der Erbschaft einer Immobile ist der Grundbuchauszug

Um herauszufinden, was Sie da genau geerbt haben, sollten Sie sich möglichst bald einen unbeglaubigten Grundbuchauszug besorgen. Das kann ein Notar für Sie tun oder Sie gehen selbst zum Grundbuchamt und zahlen 10,- EUR (bundeseinheitlich nach KostO §73). Sie müssen hierfür aber nachweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben, denn nicht jeder kann beliebig Einsicht in die Grundbücher nehmen. Mit dem Testament oder der Sterbeurkunde gelingt das.

Aus dem Grundbuch ergeben sich Belastungen und Rechte Dritter. Schwierig wird es, wenn es – möglicherweise auch noch mehrere – Vorerben oder Nacherben gibt, einige Erben vor Jahren ins Ausland gingen, dort möglicherweise schon verstarben oder auch Nachkommen zeugten, oder unbekannt verschollen sind. Für alle, die nicht erreichbar sind oder gesucht werden, bestimmt das Nachlassgericht Vertreter, in der Regel Rechtsanwälte, die die Interessen der Abwesenden wahren sollen.

Von der Nachlassabteitung des Amtsgerichts erhalten Sie ein Formular und die Aufforderung, eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Wenn Sie einen Steuerberater haben, dann sollte er dies tun. Es ist anzugeben, was die Immobilie wert ist. Dieser Betrag sollte halbwegs realistisch sein, da darauf auch die Gebühren des Gerichts festgesetzt werden. Der Betrag für die Erbimmobilie geht in die gesamte Erbschaft ein. Die Aufstellung ist wichtig, damit Sie auch selbst in der Sechs-Wochen-Frist entscheiden können, ob Sie das Erbe annehmen.

Nun muss erst einmal das Testament eröffnet werden, sofern es ein notarielles Testament gibt. Das passiert meist nach ca. sechs Wochen, manchmal geht es auch schneller. Handschriftliche Testamente müssen dem Nachlassgericht übergeben werden. Wer ein Testament unterschlägt macht sich strafbar und kann vom Erbe ausgeschlossen werden.

Sofort verkaufen können Sie auch nach der Testamentseröffnung nicht, da muss erst einmal der Erbschein vom Nachlassgericht ausgestellt werden. Das geschieht erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind und nach der Testamentseröffnung alle Umstände dem Gericht bekannt sind. Normale Dauer sind sechs Wochen bis drei Monate. Nutzen Sie die Zeit, um die Unterlagen zum Objekt zu sondieren und für die späteren Entscheidungen zusammen zu stellen.

Auch das Finanzamt tritt auf den Plan, wenn auch erst ca. nach einem halben Jahr. Ob Sie Erbschaftssteuer zu zahlen haben, hängt am Wert der Immobilie und an Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab, wie man den Verstorbenen im Amtsdeutsch nennt. Die steuerlichen Freibeträge sind mit Stand 2013 für Ehegatten 500.000 EUR, für Kinder 400.000 EUR, für Enkelkinder 200.000 EUR.

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