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Immobilie geerbt – was nun passiert

Um herauszufinden, was Sie da genau geerbt haben, sollten Sie sich möglichst bald einen unbeglaubigten Grundbuchauszug besorgen. Das kann ein Notar für Sie tun oder Sie gehen selbst zum Grundbuchamt und zahlen 10,- EUR (bundeseinheitlich nach KostO §73). Sie müssen … weiter lesen

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