Obwohl das Bestellerprinzip bei Maklerleistungen im Immobilienbereich noch gar kein Gesetz ist (Stand 09/2014), wirkt sich die Erwartung darauf bei Miet- und Kaufinteressenten schon aus. Mietinteressenten wollten eigentlich noch nie zwei Monatsmieten zzgl. MwSt. beim Wohnungswechsel bezahlen. Ich selbst bin in den Anfängen meiner beruflichen Entwicklung oft umgezogen und wurde jedes mal – gefühlt – meiner wenigen Ersparnisse durch die Maklerprovision beraubt.
Immobilienkäufer wissen, dass der Kaufpreis höher ist, wenn der Verkäufer die Maklerkosten trägt und sehen darin keinen echten Vorteil. Ihnen stößt vielmehr bei der bisherigen Regelung auf, dass der Großteil der Maklerleistung nicht ihnen, sondern den vielen Kaufinteressenten, die nicht Käufer werden, erbracht wurden. Die Relation der Höhe der Maklercourtage zu dem Umfang der selbst empfangenen Leistung wird als ungerecht empfunden.
Ob mit Blick auf das kommende Gesetz zum Bestellerprinzip oder mangels Kenntnis hierzu, jedenfalls fragen Immobilienkunden verstärkt nach der Übernahme der Maklerkosten durch den Eigentümer bzw. Verkäufer. Zudem werden provisionsfreie Immobilienangebote etwa 10-fach stärker nachgefragt, als provisionspflichtige. Immobilienverkäufer und Vermieter sollten sich jetzt schon darauf einstellen und dem Wunsch der Kunden nachkommen.
Für den Besteller der Maklerleistung gibt es auch einen klaren Vorteil. Er kann – anders als bei den bisherigen Verträgen zu Lasten Dritter – auf die Höhe der Maklerprovision aktiv Einfluss nehmen. Diese Höhe ist immer und überall individuell verhandelbar. So ist es durchaus Praxis, dass mit dem Besteller als Innenprovision nur 2,5-3% Maklercourtage von Kaufpreis vereinbart werden, wenn der Makler beim Immobilienverkauf erfolgreich ist. Da wir neben Immobilienbewertung und Schadenbegutachtung auch mit Allodial Immobilien als Makler in der Immobilienvermittlung tätig sind, können Sie uns gerne ansprechen.
Es wird in Fachkreisen davon ausgegangen, dass Immobilieneigentümer nach der Gesetzesänderung zunächst selbst die Vermarktung ihrer Immobilie in die Hand nehmen , um Kosten für den Makler als Besteller zu sparen. Wenn dann nach gewisser Zeit die anstrengende und zeitraubende Eigenvermarktung ihnen den letzten Nerv geraubt hat, wird für die dann etwas mehr geschätzte Nachweis- und Vermittlungstätigkeit des Immobilienmaklers eine angemessene Vergütung zwischen Besteller und Makler gefunden.
Eine Antwort auf Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch – das Bestellerprinzip wird Gesetz