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Gefahr beim Mitternachtsnotar?

Regelung in §17 Abs. 2 BeurkG (Beurkundungsgesetz) für Verbraucher beim Immobilienkauf verschärft Notare haben beim Immobilienkauf den Willen der Beteiligten zu erforschen und sollen sicher stellen, dass die Beteiligten Tragweite und Inhalt ihrer Erklärungen verstehen. Weiterhin ist es die Aufgabe … weiter lesen

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